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<title>rechtsschutzversicherung</title>
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<description>Ihr Recht, rechtsschutzversicherung</description>
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<title>Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutz  Versicherung</title>
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<description><![CDATA[<p>Rechtsschutzversicherung, <a href="http://www.webtip.tv/deutsch/versicherungen/versicherungsvergleich.html">Versicherungsvergleich</a> im Internet</p><p>Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei der das Kosten-Risiko eines Rechtsstreites versichert wird. Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 250.000 ? je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten: die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes Zeugengelder/Sachverständigenhonorare Gerichtskosten Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Häufig werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall vereinbart. </p><br />
		<p><a href="http://www.webtip.tv/deutsch/wirtschaftfinanzen/versicherungen.html" target="_blank"><font size="7"><b><i>&gt;&gt;Hier geht´s zum Vergleichsrechner!</i></b></font></a> </p><br />
		<p>Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerl&auml;ndern, die nicht zu Europa geh&ouml;ren (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu 6w&ouml;chigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen F&auml;lle gilt h&auml;ufig ein eingeschr&auml;nkter Versicherungsschutz, z.B. werden ausschlie&szlig;lich eigene Anwaltsgeb&uuml;hren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts &uuml;bernommen - die Versicherungssumme ist auf regelm&auml;&szlig;ig 30.000 Euro beschr&auml;nkt. Voraussetzung der Eintrittspflicht der <a href="http://www.siteride.de/versicherung/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung.html">Rechtsschutzversicherung</a> ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man &quot;den tats&auml;chlichen oder behaupteten Versto&szlig; gegen Rechtspflichten&quot;. Daher ist z.B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst. Die Versicherungen pr&uuml;fen dar&uuml;ber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird. Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel &quot;modular&quot; aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein &quot;Komplettpaket&quot;, das alle Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf bestimmte Bereiche des Lebens beschr&auml;nkt, wie z.B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundst&uuml;cks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschlie&szlig;t, ist den Bedingungen zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen. H&auml;ufig werden folgende Pakete angeboten: &sect;21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz f&uuml;r ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden) &sect;21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz f&uuml;r alle Fahrzeuge der Familie &sect;22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (f&uuml;r Fahrer von fremden Fahrzeugen) &sect;23 ARB Privat-Rechtsschutz f&uuml;r Selbst&auml;ndige &sect;24 ARB Berufs-Rechtsschutz f&uuml;r Selbst&auml;ndige, Rechtsschutz f&uuml;r Firmen und Vereine &sect;25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz f&uuml;r Nichtselbst&auml;ndige &sect;26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f&uuml;r Nichtselbst&auml;ndige &sect;27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz &sect;28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f&uuml;r Selbst&auml;ndige &sect;29 ARB Rechtsschutz f&uuml;r Grundst&uuml;ckseigentum und Miete H&auml;ufig gestellte fragen: Rechtsschutzversicherung FAQ Auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen ARB 2002 werden in den verschiedenen Paketen folgende Leistungsarten angeboten: Schadensersatz-Rechtsschutz Ausschlie&szlig;lich die Geltendmachung von Schadenersatzanspr&uuml;chen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil &uuml;ber Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Beispiele: Verkehrsunfall, Sturz im Supermarkt, Falschberatung beim Aktienkauf, Schmerzensgeld wegen Beleidigung. Arbeits-Rechtsschutz Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverh&auml;ltnissen. Beispiele: Betriebsbedingte K&uuml;ndigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis, Lohn/Gehalt wird nicht gezahlt, Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten. Wohnungs- und Grundst&uuml;cks-Rechtsschutz Zun&auml;chst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit? Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart k&ouml;nnen auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingpl&auml;tze abgesichert werden. Beispiele: Eigenbedarfsk&uuml;ndigung des Vermieters, Mietminderung wegen M&auml;ngeln, Streitigkeiten mit der Wohnungseigent&uuml;mergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung, Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung, aber auch Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Streitigkeiten aus Vertr&auml;gen und aus gesetzlichen Schuldverh&auml;ltnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen sind hier abgedeckt. Beispiele f&uuml;r Vertragsstreitigkeiten: Gew&auml;hrleistungsanspr&uuml;che aus Kaufvertr&auml;gen, Streitigkeiten aus Darlehensvertr&auml;gen, Streitigkeiten mit dem Handy-Provider wegen der Rechnung Beispiele f&uuml;r Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverh&auml;ltnissen: GoA - Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung ohne Auftrag (sie lassen das Auto des Nachbarn abschleppen, um es vor dem Hochwasser zu retten, er zahlt die Abschleppkosten nicht), ungerechtfertigte Bereicherung (sie &uuml;berweisen versehentlich auf das falsche Konto, der Zahlungsempf&auml;nger zahlt nicht zur&uuml;ck). Bespiele f&uuml;r Streitigkeiten aus dinglichen Rechten: Herausgabe ihres Eigentums (der 5j&auml;hrige Sohn verschenkt ihr Fahrrad, der Beschenkte r&uuml;ckt es nicht mehr raus) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Hier ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. F&uuml;r das regelm&auml;&szlig;ig notwendige vorausgehende Einspruchsverfahren besteht ebensowenig Versicherungsschutz wie f&uuml;r eine Klage vor einem ausl&auml;ndischen Gericht. Beispiele: Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererkl&auml;rung nicht anerkannt, die Gemeinde erh&ouml;hte die Kosten f&uuml;r die Abwasserentsorgung, die Zollbeh&ouml;rden erheben Einfuhrz&ouml;lle. Sozialgerichts-Rechtsschutz Auch hier besteht Versicherungsschutz nur f&uuml;r das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Beispiele: Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung - die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA &uuml;bernimmt eine Reha-Ma&szlig;nahme nicht; dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erh&ouml;hung des GdB nicht anerkannt Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Alles rund um den F&uuml;hrerschein - Erteilung, Entzug, Einschr&auml;nkungen, Auflagen etc. Wichtig: Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens der F&uuml;hrerschein entzogen oder ein Fahrverbot verh&auml;ngt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungwidrigkeiten-Rechtsschutzes. Bei Versicherungsvertr&auml;gen, den &auml;ltere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994 besteht regelm&auml;&szlig;ig nur ein s.g. F&uuml;hrerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschlie&szlig;lich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschr&auml;nkung des F&uuml;hrerscheins versichert. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu f&uuml;hren, ist hier z. B. nicht versichert. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Gelten f&uuml;r den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z.B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. &Auml;rzte, Apotheker, Rechtsanw&auml;lte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert. Beispiele: Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit aus disziplinarrechtlich verfolgt werden, dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. Straf-Rechtsschutz Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden. Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheident auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbeh&ouml;rden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorw&uuml;rfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vors&auml;tzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt w&auml;hren des Verfahrens die anfallenden Geb&uuml;hren und Vorsch&uuml;sse. Wird der Versicherungsnehmer z. B. wegen einer vors&auml;tzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet alles an den Versicherer zur&uuml;ck zu zahlen. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorw&uuml;fen besteht nur f&uuml;r Vergeben Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrl&auml;ssig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vors&auml;tzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird eine Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer pr&uuml;ft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens &auml;ndert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz. Beispiele f&uuml;r versichertete Vorw&uuml;rfe: einfache K&ouml;rperverletzung, viele Tatbest&auml;nde des Bet&auml;ubungsmittelgesetztes und des Waffengesetzes Beispiele f&uuml;r nicht versicherte Vorw&uuml;rfe: Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, N&ouml;tigung Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bu&szlig;geldverfahren werden &uuml;bernommen. Hier besteht sogar f&uuml;r vors&auml;tzlich begangenen Taten <a href="http://www.webflirt.tv/vergleichsrechner/vergleichsrechner.html">Rechtsschutz</a>. Beispiele: Geschwindigkeits&uuml;bertretung, Rotlicht, L&auml;rmbel&auml;stigung, Gurtpflicht... Ausnahme: Verfahren wegen Halte- und Parkverst&ouml;&szlig;en sind nicht versichert (Risikoausschluss) Beratungs-Rechtsschutz &Auml;ndert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung &uuml;bernommen. Rechtsschutz f&uuml;r eine au&szlig;ergerichtliche oder gerichtliche T&auml;tigkeit besteht regelm&auml;&szlig;ig nicht. H&auml;ufig entf&auml;llt auch <a href="http://www.siteride.de/versicherung/rechtsschutz/rechtsschutz.html">Rechtsschutz</a> f&uuml;r die bereits durchgef&uuml;hrte Beratung, wenn der Anwalt weiter t&auml;tig wird. Beispiele: Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener &Auml;nderung der Rechtslage nicht versichert. Genausowenig besteht kein Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament &auml;ndern darf. Es muss also zun&auml;chst der Todesfall abgewartet werden. Opfer-Rechtsschutz Hier besteht Rechtsschutz f&uuml;r die aktive Strafverfolgung von Straft&auml;tern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem T&auml;ter vorgeworfen werden m&uuml;ssen, genau bezeichnet. H&auml;ufig besteht Versicherungsschutz f&uuml;r eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschlie&szlig;en und selbst zur Bestrafung des T&auml;ters beitragen. Das Opfer ist auch im Rahmen des T&auml;ter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der T&auml;ter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen. Auch die Kosten des Verletzenbeistands werden &uuml;bernommen. Ist alles versichert? Beim Abschluss einer <a href="http://www.webtip.tv/deutsch/versicherungen/rechtsschutz.html">Rechtsschutz</a> oder <a href="http://www.webtip.tv/deutsch/versicherungen/familienrechtsschutz.html">Familienrechtsschutz</a> ist wichtig, dass man sich im klaren dar&uuml;ber ist, dass nicht alle Streitigkeiten versichert sind. Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden k&ouml;nnen. Ist dies nicht m&ouml;glich, besteht kein Rechtsschutz (Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In &sect; 3 ARB ist dar&uuml;ber hinaus eine Reihe von Risikoausschl&uuml;ssen genannt. Hier sollen nur einige der am h&auml;ufigsten vorkommenden Ausschl&uuml;sse genannt. Die Abwehr von Schadenersatzanspr&uuml;chen ist genausowenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz). Sehr h&auml;ufig kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (&sect; 3 Abs. 1 d ARB). Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Bauma&szlig;nahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bautr&auml;ger oder Makler), Umbauma&szlig;nahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse). Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen, wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtsh&ouml;fen.</p><br />
		<p>Quelle: Rechtsschutzversicherung aus Wikipedia, der freien Enzyklop&auml;die</p> <br /><br /> ]]></description>
<pubDate>Tue, 13 Sep 2005 21:38:53 +0200</pubDate>
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